STATIONÄRE HILFEStationäre Hilfen nach § 67 ff. SGB XII erhalten Personen, denen aufgrund der besonderen sozialen Schwierigkeiten mit ambulanten Maßnahmen nicht ausreichend oder wirksam geholfen werden kann. Dafür stehen im Jakobushof Radolfzell 38 Plätze in Einzel- und Doppelzimmern zur Verfügung. Für Frauen bieten wir separate, von den übrigen Wohnbereichen abgetrennte Zimmer an. Es werden auch wohnungslose Personen aufgenommen, deren Hilfebedarf nicht geklärt ist und die Bereitschaft zur Wiedereingliederung erkennen lassen. Um den differenzierten Bedarfslagen Rechnung zu tragen, werden folgende Leistungstypen entsprechend dem Landesrahmenvertrag Baden-Württemberg nach § 79 Abs.1 SGB XII in Abstimmung mit dem Landkreis Konstanz angeboten:
Ziele der Maßnahmen: Klärung der Bedarfslagen, Stärkung der Selbsthilfekräfte, Förderung vorhandener bzw. Entwicklung neuer Ressourcen, die die Betroffenen in die Lage versetzen, ihre besonderen sozialen Schwierigkeiten zu erkennen und zu überwinden. In Einzelfällen kann das Ziel auch sein, die sozialen Schwierigkeiten in dem Maße zu mildern, dass eine Fortsetzung der Hilfe in weniger intensiven Betreuungsformen möglich ist. In der Stationären Hilfe stehen die Bearbeitung der oftmals vielfältigen psychosozialen Probleme, Tagesstrukturierung sowie die Wohnungs- ggf. auch Arbeitssuche im Vordergrund. Dies erfordert eine intensive und engmaschige Begleitung sowie eine gute Vernetzung im Sozial- und Gesundheitswesen.
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Jakobushof |