BETREUTES WOHNEN FÜR SUCHTKRANKE MENSCHENDas Betreute Wohnen für suchtmittelabhängige Menschen nach § 53 SGB XII wird in Kooperation zwischen Suchtberatung und Wohnungslosenhilfe des AGJ-Fachverbandes durchgeführt. Viele suchtkranke Menschen haben nach einer Entwöhnungsbehandlung und gegebenenfalls einer Adaption weiterhin Hilfebedarf. Das Betreute Wohnen fördert suchtkranke Menschen in ihren Stärken und Fähigkeiten. Die in der stationären Vorbehandlung erreichten Entwicklungen sollen fortgeführt und im Alltag erprobt und umgesetzt werden. Die berufliche Eingliederung, eine eigene Wohnung und suchtmittelfreie soziale Beziehungen sind neben der Stabilisierung der Abstinenz vorrangige Ziele. |
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